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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 7amProductions

 

1. Geltungsbereich

   1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 7amProductions (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) betreffend die Erbringung von Video- und Fotoproduktionen sowie Video- und Fotomarketing-Dienstleistungen.

 

2. Leistungen und Auftragsabwicklung

   2.1. Der Umfang und die Art der Leistungen werden in einem schriftlichen Angebot oder Vertrag festgehalten, welchen der Auftragnehmer dem Auftraggeber zukommen lässt und dieser dann bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Form.

   2.2. Die Produktionen und Dienstleistungen werden mit höchster Sorgfalt und Professionalität ausgeführt, um den bestmöglichen Erfolg bei der Mitarbeitergewinnung und/oder Kundengewinnung für den Auftraggeber zu erzielen.

   2.3. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Zugriffsberechtigungen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung, um die Auftragsabwicklung termingerecht zu gewährleisten.

 

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

   3.1. Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte an den erstellten Videos und Fotos verbleiben beim Auftragnehmer, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

   3.2. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke und die vereinbarte Laufzeit. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

   3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu nutzen, es sei denn, es wurde im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

   4.1. Das Honorar für die Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder Vertrag.

   4.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar wie folgt fällig:

       - 50 % des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung

       - 50 % des vereinbarten Honorars bei Lieferung der finalen Video- und Fotoproduktionen

   4.3. Alle Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

   4.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [Zinssatz] Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen.

 

5. Haftung

   5.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

   5.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

   5.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

6. Vertraulichkeit

   6.1. Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Materialien, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber überlassen werden, vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

7. Absage eines Drehtags aufgrund von Wetter oder anderen unvorhersehbaren Umständen

   7.1. Sollte ein vereinbarter Drehtag aufgrund von extremen Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen nicht durchführbar sein, werden Auftragnehmer und Auftraggeber zusammenarbeiten, um einen Ersatztermin zu finden.

   7.2. Wird ein Ersatztermin nicht gefunden oder ist dieser für eine der Parteien nicht realisierbar, entstehen keine Kosten für den Ausfalltag.

   7.3. Sollte die Produktion an einem externen Ort stattfinden und Reisekosten oder ähnliche Auslagen angefallen sein, die nicht storniert werden können, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

8. Kündigung

   8.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

   8.2. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Beginn der Produktion kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwendungen verlangen.

 

9. Schlussbestimmungen

   9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

   9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

   9.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von 7amProductions, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

Diese AGB treten ab dem 01.07.2023 in Kraft und gelten für alle zukünftigen Verträge zwischen 7amProductions und seinen Auftraggebern, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

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